Thema: PET PROTECTOR Deutschland

wecandoit 23.11.2012 09:31
2 Wochen völlig unverbindlich testen und Geld verdienen!
Binäres System - Ich sponsere für Sie die Downline!

Nach 15 Tagen selbst entscheiden, ob es sich für Sie lohnt... Einer der ersten in Deutschland sein und in mein Team eintreten. Habe direkte Verbindungen zum Management und erstelle als erster die deutschen Materialien.

Es gibt eine direkte Funktion, um die Seite in Deutsch zu übersetzen.
Ich beantworte alle offenen Fragen!


Tierhalter denken oft eher an Ihr Tier als an sich selbst und wir haben hier das optimale Produkt, welches sich auch jeder Halter leisten kann. Es ist 5-mal günstiger als chemische und ungesunde Produkte und kostet nicht wie im Network üblich um die 100 Euro.

Zusätzlich verdienen Sie hier richtig gutes Geld. Wo kann man das schon vorher testen und erst verdienen, bevor man ausgibt??

Und der Start selbst kostet keine 40€, falls man sich entscheidet. Ich bin total begeistert und suche Personen, die mit mir den deutschen Markt erobern wollen.

Diese Möglichkeit hier (trage dich darunter ein) finde ich klasse und sie eignet sich super für dieses System, da man nur 2 Ref´s benötigt.

15 Tage völlig unverbindlich auf Verdienst und Funktion testen. Man kann das Geschäft auch ohne das Produkt zu erwerben oder zu nutzen betreiben. Keine Mindest-abnahmen usw.

Link entfernt

PeterPan77 26.11.2012 15:50
2. Regel
Der Anbieter muss ein gültiges Impressum aufweisen.
Dieses muss beinhalten:
- vollständige Anschrift
- Kontaktdaten (e-Mailadresse, ggf. Telefonnummer)
- Umsatzsteuer ID (bei kommerziellen Anbietern)

4. Regel
Der Titel vom Thread muss folgt gestaltet werden (keine weiteren Angaben!):
Domainname / Art des Anbieters / aktuelles Datum

5. Regel
Im 1. Post müssen folgende Daten genannt werden:

- Name des Anbieters
- Refebenen mit wieviel %
- Art des Dienstes (Paid4Anbieter, Werbenetzwerk...)

Bei Paid4Anbietern zusätzlich:
- Auszahlung ab XXX €uro
- Vergütung

8. Regel
Downlies zu MLM, Schnellballsystemen, Glücksspielen jeder Art und Erotik-Anbietern sind verboten (Jugendschutzgesetz)
Gegen 4 von 11 Regeln verstoßen, nicht schlecht! :ugly:

AceAtack 26.11.2012 16:49
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