Eingetragene Lebenspartnerschaft

Familie & Partnerschaft


Eine Eingetragene Lebenspartnerschaft, umgangssprachlich auch „Homo-Ehe“ genannt, erhält durch das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) aus dem Jahr 2001 seine legislative Grundlage. Es ermöglicht zwei Personen des gleichen Geschlechts, eine eheähnliche Verbindung einzugehen und ist neben der Adoption die einzige Möglichkeit, der Lebenspartnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu geben. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist der Ehe rechtlich nicht gleichgestellt, was insbesondere durch Unterschiede im Adoptionsrecht deutlich wird. Kritiker bemerken daher, dass eine eine solche Regelung nicht mit dem Antidiskriminierungsgesetz vereinbar ist.

Kommentare

 
mkpts 09.06.2019 14:29
sowas sollte man schon wissen sehr hilfreich


 
mbauer2019 04.05.2019 15:14
muss jeder selbst wissen


 
chrystelle 12.02.2019 17:28
muss nicht unbedingt sein


 
PTA2002 30.01.2019 19:40
Po strannomu stecheniyu obstoyatel'stv