Thema: fallt nur nicht auf sowas rein ...
AntonLesane
0
23.10.2006 13:14
Naja, ich könnte jetzt auch in meinen Forum die AGB´s ändern in: "Um dieses Forum benutzten zu dürfen, müssen sie jeden tag 500€ zahlen."
Super ich habe ca. 200 User
Ich bin reich=D
ah das ist doch alles betrug-.-
Naja, ich könnte jetzt auch in meinen Forum die AGB´s ändern in: "Um dieses Forum benutzten zu dürfen, müssen sie jeden tag 500€ zahlen."
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xMox
+36
23.10.2006 14:10
Dann müsstest du aber alle user dazu auffordern die neuen agbs zu aktzeptieren, und genau dabei wird max. 1 person sie durchlesen und so haste 199 Leute die drauf reinfallen würden...Lesane wrote:Naja, ich könnte jetzt auch in meinen Forum die AGB´s ändern in: "Um dieses Forum benutzten zu dürfen, müssen sie jeden tag 500€ zahlen."
Super ich habe ca. 200 User
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Aradiv
+5
27.10.2006 17:23
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
mfg
Aradiv
Falsch die Kostenpflichtigkeit wäre Nach §305c BGB hinfällig denn:Lesane wrote:Naja, ich könnte jetzt auch in meinen Forum die AGB´s ändern in: "Um dieses Forum benutzten zu dürfen, müssen sie jeden tag 500€ zahlen."
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ah das ist doch alles betrug-.-
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
mfg
Aradiv
l
letzter Beitrag
27.10.2006 17:55
Das fällt aber hier in dem Falle aus und zwar schon allein aus dem Grund, weil dieser Passus auf der Startseite geschrieben steht.
Aradiv wrote:Falsch die Kostenpflichtigkeit wäre Nach §305c BGB hinfällig denn:Lesane wrote:Naja, ich könnte jetzt auch in meinen Forum die AGB´s ändern in: "Um dieses Forum benutzten zu dürfen, müssen sie jeden tag 500€ zahlen."
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(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
mfg
Aradiv
Das fällt aber hier in dem Falle aus und zwar schon allein aus dem Grund, weil dieser Passus auf der Startseite geschrieben steht.