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Um sicherzustellen, dass die beworbene Seite möglichst komplett dargestellt werden kann, lässt sich eine minimale Bildschirmauflösung voraussetzen. Ist diese Funktion aktiviert, wird die beworbene Seite auf denjenigen Geräten nicht eingeblendet, die eine unzureichende Bildschirmauflösung aufweisen.
Der Filter kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn die zu bewerbende Webseite für bestimmte Auflösungen nicht optimiert ist. Verfügt die URL der Werbekampagne jedoch über ein Responsive Design, ist dieser Filter möglicherweise nicht relevant.

Welche Bildschirmauflösung soll ich wählen?
Wir empfehlen den Filter für die minimale Bildschirmauflösung nicht zu hoch anzusetzen, da dies ultimativ die Reichweite der Werbekampagne einschränkt. Auch Nutzer deren Endgerät eine geringe Auflösung aufweisen, können für die Werbekampagne von Relevanz sein.
Insbesondere Smartphones haben oftmals eine geringere Auflösung, Smartphone Nutzer sind gleichzeitig eine sehr begehrte Zielgruppe. Der Wert des Filters sollte demnach nach Möglichkeit nicht mehr als 1280x1024 Pixel sein.