Thema: Problem mit externer Seite(ebesucher-paradies.de)
M
Milbret
01.08.2008 18:29
Hallo,
schade, dass es soweit gekommen ist.
Ich selbst habe mein Guthaben in deine Anteile gesteckt, damit ein ordentliches Startkapital da ist.
Leider wird sich das wohl für dich jetzt in ein Problem umwandeln.
Das du den Anteilshandel wohl oder übel einstellen müsstest bzw. die Anteile selbst zurückkaufen musst, sollte dir klar sein.
Und alleine bei mir wird es dich viel kosten.
Was du mit deiner Aussage der Minderjährigkeit sagen willst, ist mir nicht ganz klar.
Du hast jetzt einige Schulden und musst diese auch abzahlen.
Ich würde dir empfehlen alle arten der Vergütungen zu streichen um keine weiteren Schulden zu machen.
Auch solltest du dir überlegen wie du an Geld/Lose/eBesucher kommst, damit du alles auszahlen kannst.
Wie du weißt, hängst du bei mir am tiefsten in der Kreide.
Du kannst dir schon mal was überlegen und hier im Forum oder via ICQ dich melden.
Da ich erst Morgen wieder online bin, hast du Zeit.
Ich möchte dir auch sagen, dass ich nicht bis Morgen die ganzen eBesucher möchte.
Du kannst diese in kleinen raten abzahlen und gut ist es.
MFG Martin
Hallo,
schade, dass es soweit gekommen ist.
Ich selbst habe mein Guthaben in deine Anteile gesteckt, damit ein ordentliches Startkapital da ist.
Leider wird sich das wohl für dich jetzt in ein Problem umwandeln.
Das du den Anteilshandel wohl oder übel einstellen müsstest bzw. die Anteile selbst zurückkaufen musst, sollte dir klar sein.
Und alleine bei mir wird es dich viel kosten.
Was du mit deiner Aussage der Minderjährigkeit sagen willst, ist mir nicht ganz klar.
Du hast jetzt einige Schulden und musst diese auch abzahlen.
Ich würde dir empfehlen alle arten der Vergütungen zu streichen um keine weiteren Schulden zu machen.
Auch solltest du dir überlegen wie du an Geld/Lose/eBesucher kommst, damit du alles auszahlen kannst.
Wie du weißt, hängst du bei mir am tiefsten in der Kreide.
Du kannst dir schon mal was überlegen und hier im Forum oder via ICQ dich melden.
Da ich erst Morgen wieder online bin, hast du Zeit.
Ich möchte dir auch sagen, dass ich nicht bis Morgen die ganzen eBesucher möchte.
Du kannst diese in kleinen raten abzahlen und gut ist es.
MFG Martin
rudicarell81
+144
02.08.2008 02:11
und somit läge der schuldenberg bei 5.592.099,81 eBesucher was glaub 100 euro sind und das kann man ohne Probleme wieder ausbügeln
ist so nicht richtig die agb die du ja mit deiner anmeldung bestätigt hast sagen folgendesMilbret;118756 wrote: Das du den Anteilshandel wohl oder übel einstellen müsstest bzw. die Anteile selbst zurückkaufen musst, sollte dir klar sein.
auf gut deutsch dumm gelaufen es ist einfach ein finazgeschäft was schief gelaufen ist seh es einfach als lehrgeld§15 - Anteile
Der Anteilswert ändert sich je nach aktuellen Einnahmen von eBesucher Paradies. Wenn der Anteilswert wider erwarten sinken sollte, besteht kein Anrecht auf Schadensersatz. Falls der Anteilspreis steigen sollte, ist das zum Vorteil des Users. Der Gewinn durch die Anteile muss nicht versteuert werden und wird auch nicht einbehalten, sondern als voller Betrag ausgezahlt.
und somit läge der schuldenberg bei 5.592.099,81 eBesucher was glaub 100 euro sind und das kann man ohne Probleme wieder ausbügeln
M
Milbret
02.08.2008 08:31
Hallo,
leider falsch.
Da er minderjährig ist und kein gewerbe hat, sind die AGB's ungültig.
Somit steht er immer noch mit knapp 7 Mio eBesucher in der kreide.
Die AGB's kann man als privat Person nicht nutzen.
Er hätte dort Regeln etc. draus machen sollen.
AGB's sind nur für gewerbliche Unternehmen.
eBesucher-paradies.de ist hingegeben eine private Seite die sich verschuldet hat.
MFG Martin
Hallo,
leider falsch.
Da er minderjährig ist und kein gewerbe hat, sind die AGB's ungültig.
Somit steht er immer noch mit knapp 7 Mio eBesucher in der kreide.
Die AGB's kann man als privat Person nicht nutzen.
Er hätte dort Regeln etc. draus machen sollen.
AGB's sind nur für gewerbliche Unternehmen.
eBesucher-paradies.de ist hingegeben eine private Seite die sich verschuldet hat.
MFG Martin
rudicarell81
+144
02.08.2008 10:46
Hallo,
leider falsch.
Rechtlicher HIntergrung Quelle? ich hab nichts gefunden
Es heißt AGB :roll:
Sollte ebparadies so wieder laufen wie jetzt (natürlich mit gedenkten St Acc) müssen die Anteile eh nicht gedeckt sein. da es keine rückkauf gibt*
Diese Angabe ohne gewähr hab nur schnelldrübergeguckt über ebparadies und keine rückkaufung gefunden
Hallo,
leider falsch.
.Da er minderjährig ist und kein gewerbe hat, sind die AGB's ungültig.
Somit steht er immer noch mit knapp 7 Mio eBesucher in der kreide
Rechtlicher HIntergrung Quelle? ich hab nichts gefunden
Du handelst doch auch als Privatperson also warum hast du agb und keine Regeln?Die AGB's kann man als privat Person nicht nutzen.
Er hätte dort Regeln etc. draus machen sollen.
Es heißt AGB :roll:
AGB's sind nur für gewerbliche Unternehmen.
eBesucher-paradies.de ist hingegeben eine private Seite die sich verschuldet hat.
Genugenommen ist MFG auch falsch den es heißt ja nicht Mit Freundlichen GrüßenMFG Martin
Sollte ebparadies so wieder laufen wie jetzt (natürlich mit gedenkten St Acc) müssen die Anteile eh nicht gedeckt sein. da es keine rückkauf gibt*
Diese Angabe ohne gewähr hab nur schnelldrübergeguckt über ebparadies und keine rückkaufung gefunden
M
Milbret
02.08.2008 11:05
Hallo,
da er noch minderjährig ist, ist er nur beschränkt geschäftsfähig und somit sind seine AGB auch ungültig.
Und da seine AGB ungültig sind, kann er nun mal keine Ansprüche etc. einfach nicht für nichtig erklären.
Und die Anteile muss er zurückkaufen, da dies der Einzahlung von Guthaben in die Seite gleich kommt.
Somit ist er verpflichtet dieses Guthaben wieder auszuzahlen.
MFG Martin
Hallo,
da er noch minderjährig ist, ist er nur beschränkt geschäftsfähig und somit sind seine AGB auch ungültig.
Und da seine AGB ungültig sind, kann er nun mal keine Ansprüche etc. einfach nicht für nichtig erklären.
Und die Anteile muss er zurückkaufen, da dies der Einzahlung von Guthaben in die Seite gleich kommt.
Somit ist er verpflichtet dieses Guthaben wieder auszuzahlen.
MFG Martin
twofive2
-1
02.08.2008 11:14
Zitat (Quelle):
Danke für deine Unterstützung!
Off-topic:
Grüße
Das ist Quatsch! Wenn man keine AGB aufstellen dürfte, wenn man minderjährig ist, wären so einige Seiten ohne weiteres zu betrügen, weil die AGBs "unwirksam" wären. Das stimmt einfach nicht!Da er minderjährig ist und kein gewerbe hat, sind die AGB's ungültig.
AGBs sind als Regeln zu sehen! Du hast sie bei der Anmeldung akzeptiert, und bei Regeländerungen ging ein Newsletter raus, mit der Aufforderung sich abzumelden wenn man nicht akzeptiert.Er hätte dort Regeln etc. draus machen sollen.
Mit der Aussage, eBesucher-Paradies.de sei eine private Seite, hast du vollkommen recht. Aber dass AGBs nur für gewerbliche Seiten nutzbar sind, ist gänzlich falsch. Das würde dann ja heißen, ich könnte zu jeder beliebigen privaten Seite gehen, und die einfach abzocken, ohne dass mir was passieren könnte, weil ja die AGBs in denen drinsteht dass es verboten ist ja unwirksam sind. :lol2: Absoluter Müll!AGB's sind nur für gewerbliche Unternehmen.
eBesucher-paradies.de ist hingegeben eine private Seite die sich verschuldet hat.
Zitat (Quelle):
Das wäre damit auch schonmal geklärt.Einbeziehung
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nach § 305 Abs. 2 BGB nur Bestandteil des Vertrags zwischen den Vertragsparteien (Unternehmer oder Privatperson), wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich oder, wenn dieser Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlichen Aushang darauf hinweist und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen. Dritte Voraussetzung ist, dass der andere Teil sich mit den AGB einverstanden erklärt. Für AGB zwischen zwei Unternehmern § 14 BGB gilt dies jedoch gem. § 310 Abs. 1 BGB nur mit Einschränkungen: Zur wirksamen Einbeziehung reicht hier jede auch nur stillschweigende Willensübereinstimmung.
Die Einbeziehung ist bei der Personenbeförderung im Linienverkehr und den Bedingungen für Telekommunikation und Post erleichtert. AGB können auch zwischen zwei Privatpersonen (z. B. bei einmaligem Mietvertrag) mit einbezogen werden.
Du hast Recht, einen Rückkauf gibt es nicht und gab es nie.Sollte ebparadies so wieder laufen wie jetzt (natürlich mit gedenkten St Acc) müssen die Anteile eh nicht gedeckt sein. da es keine rückkauf gibt*
Danke für deine Unterstützung!
Off-topic:
AGBs = Allgemeine Geschäftsbedingungs :lol2:Es heißt AGB :roll:
Grüße
M
Milbret
02.08.2008 11:28
Hallo,
das Problem ist an der Sache, sagen kann man viel.
Da er aber eigentlich keine einfachen Möglichkeiten hat, außer das Geld oder Lose für neue eBesucher zu bekommen, kann der Plane nicht wirklich aufgehen.
Die Schulden wachsen auch weiter, da die Anteile immer noch ausgeschüttet werden.
Und das schlimmste ist, dass mein gesamtes Guthaben von 7 Mio eBesuchern momentan nicht mehr vorhanden ist.
Deshalb macht mich sowas sauer.
Auch die Seite Lose-Alm.de war mit mehren Mrd Losen verschuldet und mein Guthaben habe ich nur zu einem kleinen teil wieder bekommen.
Der alte Admin ist auch unter getaucht und dann wars das.
Sowas stört mich immer wieder.
Mein Vertrauen hast du leider mit meinen eBeuschern verspielt.
Sobald ich die eBesucher ausgezahlt habe, werde ich keine Anteile mehr kaufen und meine Teilnahme an eBesucher-paradies.de beenden.
MFG Martin
Hallo,
das Problem ist an der Sache, sagen kann man viel.
Da er aber eigentlich keine einfachen Möglichkeiten hat, außer das Geld oder Lose für neue eBesucher zu bekommen, kann der Plane nicht wirklich aufgehen.
Die Schulden wachsen auch weiter, da die Anteile immer noch ausgeschüttet werden.
Und das schlimmste ist, dass mein gesamtes Guthaben von 7 Mio eBesuchern momentan nicht mehr vorhanden ist.
Deshalb macht mich sowas sauer.
Auch die Seite Lose-Alm.de war mit mehren Mrd Losen verschuldet und mein Guthaben habe ich nur zu einem kleinen teil wieder bekommen.
Der alte Admin ist auch unter getaucht und dann wars das.
Sowas stört mich immer wieder.
Mein Vertrauen hast du leider mit meinen eBeuschern verspielt.
Sobald ich die eBesucher ausgezahlt habe, werde ich keine Anteile mehr kaufen und meine Teilnahme an eBesucher-paradies.de beenden.
MFG Martin
rudicarell81
+144
02.08.2008 13:59
Ey wo lebst du es ist nicht dein Guthaben da du es in Anteile getaucht hast :evil2:
das Userguthaben ist ja nicht soooo viel also sollte es bald wieder gedeckt sein. und dann sollte sich twofice dringed über die finanzirung gedanken machen. dann kann der betrieb doch ganz normal weitergehen
Milbret;118794 wrote: Und das schlimmste ist, dass mein gesamtes Guthaben von 7 Mio eBesuchern momentan nicht mehr vorhanden ist.
Ey wo lebst du es ist nicht dein Guthaben da du es in Anteile getaucht hast :evil2:
das Userguthaben ist ja nicht soooo viel also sollte es bald wieder gedeckt sein. und dann sollte sich twofice dringed über die finanzirung gedanken machen. dann kann der betrieb doch ganz normal weitergehen
M
Milbret
02.08.2008 17:21
Hallo,
leider muss ich euch einige Informationen über twofive liefern.
Wie ich grade in Miranda und dank eines Kollegen lesen durfte ist twofive alles andere als minderjährig.
Er ist nämlich 22 Jahre alt
Die Daten hatte er wohl schnell entfernt, da Miranda ein Update der Details gemacht hat und alle Informationen gelöscht wurden.
Anbei ein Screenshot, der sogar zeigt, dass twofive 29 Jahre alt ist
http://martinm.ma.funpic.de/twofive_1.jpg
Soviel zu dem Thema.
EDIT
Und da er beruflich Grafiker ist, sollte er mehr als genug Gelder haben um seine eBesucher zu decken.
Oder verdienen Grafiker so wenig?
EDTI2
Hier nochmal mit 22 Jahren:
http://martinm.ma.funpic.de/twofive_2.jpg
Links im Menü kann man auch alles erkennen.
MFG Martin
Hallo,
leider muss ich euch einige Informationen über twofive liefern.
Wie ich grade in Miranda und dank eines Kollegen lesen durfte ist twofive alles andere als minderjährig.
Er ist nämlich 22 Jahre alt
Die Daten hatte er wohl schnell entfernt, da Miranda ein Update der Details gemacht hat und alle Informationen gelöscht wurden.
Anbei ein Screenshot, der sogar zeigt, dass twofive 29 Jahre alt ist
http://martinm.ma.funpic.de/twofive_1.jpg
Soviel zu dem Thema.
EDIT
Und da er beruflich Grafiker ist, sollte er mehr als genug Gelder haben um seine eBesucher zu decken.
Oder verdienen Grafiker so wenig?
EDTI2
Hier nochmal mit 22 Jahren:
http://martinm.ma.funpic.de/twofive_2.jpg
Links im Menü kann man auch alles erkennen.
MFG Martin