Thema: www....-doku.org ist ONLINE!!

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oldaccount_mjaeger 17.05.2009 21:07
hallo zusammen
Doku fans aufgepasst:
[URL="http://www....-doku.org"]www....-doku.org[/URL] ein muss für alle Doku-fans

ist noch ziemlich mager aber das wird noch. jeden Tag Update:8) :

Mfg

Weber 18.05.2009 17:32
ich auch, erst recht wenn die seite kein impressum hat. Außerdem ist es unerlaubt sowas für die öffentlichkeit auszustrahlen... Warezseite, nenn ich sowas. Eher Stream.

mjaeger 18.05.2009 19:48
wieso illegal?

diese videos sind nur eingebettet....

:roll:

Weber 19.05.2009 16:37
ihr glaubt wohl alle das einbetten legal ist? "Was? Haftbefehl? Ich hab die Warezlinks doch nur EINGEBETTET"

emptynick 19.05.2009 17:33
Streamseiten sind übrigens in Deutschland noch nicht verboten.

mjaeger 19.05.2009 19:08
Weber;135167 wrote:ihr glaubt wohl alle das einbetten legal ist? "Was? Haftbefehl? Ich hab die Warezlinks doch nur EINGEBETTET"


wo siehst du warezlinks?

und sowieso die deutschen muss es nicht intressieren was auf meine seite ist...
der server steht nicht da und ich befinde mich auch nicht in deutschland -.-

hetzge 20.05.2009 18:06
Na und du bietest dein Dienst aber Deutschen an. Wenn man in einem Land lebt in dem alles erlaubt ist, darf man das zeug trotzdem nicht an Leute in anderen Ländern verticken.

Zu den Warezlinks: Ich glaube da ist Raidrush gemeint.

Egal ob es legal ist zu streamen. Geschützes Material darf man in keiner Weise einfach so verbreiten.

Auserdem wird sich Euros4Click bestimmt freuen, dass sie dir nicht Auszahlen müssen.

mfg Hetzge :!:

Exterior 20.05.2009 21:47
Naja, er bietet seinen Dienst ja nicht ausschließlich den Deutschen an, sondern im Internet und lebt (anscheinend) in der Schweiz.

Somit fällt er ja eigentlich auch unter die schweizer Rechtsprechung, nicht unter die deutsche, nicht wahr? Als Deutscher könnte man das Angebot nicht wahrnehmen oder ähnliches, aber sonst...
Rapidshare gibt's auch noch, obwohl unzählige Deutsche damit diversen Copyrights auf der Nase rumtanzen.

Und zu guter Letzt ist bei sowas die Frage, wer sich strafbar macht, derjenige, der die Videos im Internet verfügbar macht oder der, der auf sie verweist oder sie einbettet? Schließlich wurde das Copyright nicht durch ihn verletzt sondern durch denjenigen, der die Videos im Internet hochgeladen hat.
Oder zeigst du dich selber an, wenn du einem Freund einen Youtube-Link von einem aktuellen Song schickst?

Und Raidrush ist an sich ja auch nicht illegal, soweit ich weiß.

Akreb 21.05.2009 00:28
hetzge;135227 wrote: Geschützes Material darf man in keiner Weise einfach so verbreiten.
So kannst du das nicht sehen, dann ist ja Youtube Videos einbetten auch nicht rechtens, denn die meisten Videos auf Youtube sind auch geschützt...

Außerdem findet man die Dokus auch fast alle auf Youtube, Youtube sollte man deshalb schließen:-p

hetzge 21.05.2009 11:37
50cent;135271 wrote:So kannst du das nicht sehen, dann ist ja Youtube Videos einbetten auch nicht rechtens, denn die meisten Videos auf Youtube sind auch geschützt...

Außerdem findet man die Dokus auch fast alle auf Youtube, Youtube sollte man deshalb schließen:-p
Ich glaube das ist schon richtig so wie ich es geschrieben habe. Erlaubt ist es auch bei Youtube nicht. Wenn jemand einen Kaugummi klaut wird die Polizei auch nicht gleich ermitteln - Verboten ists trotzdem. (Ich weis das mit Youtube ist kein Kaugummi :-))

Zwischen dürfen und machen ist immer noch ein Unterschied und ich behaupte, verbreiten von geschützem Material darf keiner einfach so.

mfg Hetzge

Exterior 21.05.2009 12:57
Aber er verbreitet kein geschütztes Material ;) Geschütztes Material würde er verbreiten, wenn er die Videos selbst ins Internet geladen hätte.

Aber er verweist nur auf die Videos, die bereits vorhanden sind.
Wie bereits gesagt, das Copyright hat derjenige gebrochen, der die Videos hochgeladen hat. Aber diese Videos selbst sind kein geschütztes Material mehr, außer der Uploader würde ausdrücklich verbieten, auf seine Videos zuzugreifen.

Die ursprünglichen Videos waren vielleicht geschützt, kann sein. Jemand hat sie im Internet hochgeladen und damit das Urhebrrecht gebrochen, kann auch sein. Aber diese Videos, die dann im Internet kursieren, gehören theoretisch ihm, dem Uploader. Und wenn dieser es nicht verbietet, kannst du es dir auch anschauen und darauf verlinken.

Zwischen geschütztes Material enthalten und geschützt sein besteht schließlich auch ein Unterschied ;)

Wie gesagt, wenn jemand Youtube-Videos von bekannten Liedern verlinkt oder diese einbettet, dann schreibst du ihn doch auch nicht an, dass er illegale Machenschaften betreibt, oder? Nichts anderes ist es letztendlich hier.
Es wird an sich kein geschütztes Material (mehr) angeboten, weil das Urheberrecht schon eine Ebene höher flöten ging.